im Moment mehren sich die Fälle von Corona-positiv-getesteten Schüler:innen, die teilweise im Unterricht sitzen.
Dazu gibt es folgende Vorgaben, auf der Seite vom Schulministerium "Schulbetrieb untetr Corona" nachzulesen
1. Die bisherige 5-tägige Isolationspflicht für positiv getestete Personen entfällt. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.
2. Die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen entfällt und es wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt.
3. Grundsätzlich wird nach Wegfall der Isolationspflicht mit Ablauf des 31. Januar 2023 jedoch positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen (§ 3 Absatz 3 CoronaSchVO, in der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung).

Axel Heinz, Schulleiter